Versicherungen und Kosten
Die Mitarbeitenden unserer Patientenadministration sind Ihre Ansprechpartner*innen für folgende Themen:
- Finanzierung von Behandlungen
- Anmeldung von Patient*innen
- Kostengutsprache
- Vermittlung von Arzt- und Pflegekontakt
- Ambulantes Reha-Konsilium zur stationären Eintrittsplanung
- Kostengutsprache für stationäre Aufenthalte. Diese stellt der Arzt bzw. die Ärztin aus. Ausnahme Kantonsarzt Kanton Bern - siehe unten.
Abklärung Kostenübernahme
Unsere Patientenadministration klärt vor dem stationären Aufenthalt mit der Krankenkasse, dem Wohnkanton oder der Unfallversicherung der Patient*innen die Übernahme der Kosten ab.
Spitalwahl
Gemäss Krankenversicherungsgesetz gilt in der Schweiz die freie Spitalwahl, so dass auch eine Rehabilitationsklinik ausserhalb des Wohnkantons aufgesucht werden kann. Je nachdem (Schwere der Erkrankung, neurologische Defizite und Wohnkanton) braucht es dazu allerdings eine Zusatzversicherung, die sich an den Kosten beteiligt.
Ausländischer Wohnsitz oder Versicherung im Ausland
Diese Patient*innen informieren sich vor Behandlungsbeginn bei ihrer zuständigen Versicherung über die Kostenübernahme. Wir unterstützen sie dabei. Allgemeinversicherte aus den EU-/EFTA-Mitgliedsstaaten verlangen bei ihrer Krankenversicherung für die Durchführung einer geplanten Behandlung in einer Schweizer Klinik das Formular S2/ E112.
Selbstzahler*innen
Hier verlangen wir eine Vorauszahlung der zu erwartenden Kosten.